Die Einhaltung der Eichfristen der eingebauten Wasserzähler ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung. Den Wechsel der Hauptwasserzähler nimmt der Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VKWA) in Abstimmung mit den Nutzern vor, während dies bei den Nebenzähler – ebenfalls nach terminlicher Rücksprache – durch einen beauftragten Heizungs-/Sanitärbetrieb geschieht. Die betroffenen Nutzer erhalten dazu noch ein separates Anschreiben.